Dans l'affaire jugée, le BFH a considéré comme acceptables des frais d'environ 17 EUR par personne pour environ 50 invités. Il n'existe pas de plafond rigide, mais les dépenses doivent rester dans un cadre raisonnable et ne pas excéder, dans leur ensemble, ce qui est usuel dans le contexte professionnel.
Mise à jour: novembre 2016
En savoir plus dans l'article "Ein Dienstjubiläum ist keine vorwiegend private Angelegenheit" (BFH vom 20.01.2016).
Questions liées
Sind Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten abziehbar?
Ja, Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn sie nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Der BFH hat mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VI R 24/15) klargestellt, dass ein Dienstjubiläum grundsätzlich ein beruflicher Anlass ist und keine vorwiegend private Angelegenheit darstellt.
Welche Kriterien sind für die berufliche Veranlassung einer Feier maßgeblich?
Maßgeblich sind insbesondere der Anlass der Feier, der Kreis der eingeladenen Gäste sowie Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung. Sind ausschließlich Berufskollegen geladen, findet die Feier in den Räumen des Arbeitgebers statt und liegt sie zumindest teilweise innerhalb der Arbeitszeit, spricht dies für eine berufliche Veranlassung.
Spielt der Gästekreis bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten eine Rolle?
Ja, der Gästekreis ist ein wesentliches Indiz. Werden ausschließlich Berufskollegen bzw. Amtsangehörige und keine privaten Freunde oder Familienangehörigen eingeladen, deutet dies auf eine berufliche Veranlassung hin. Eine private Mitveranlassung tritt dann in den Hintergrund.
Welche Bedeutung haben Ort und Zeit der Feier für den Werbungskostenabzug?
Findet die Feier in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt und liegt sie ganz oder teilweise innerhalb der regulären Arbeitszeit, ist dies ein starkes Indiz für die berufliche Veranlassung. Diese Umstände unterscheiden eine Dienstjubiläumsfeier deutlich von einer privaten Geburtstagsfeier.