Question

Quels critères déterminent le caractère professionnel d'une fête ?

Sont notamment déterminants le motif de la fête, le cercle des invités ainsi que le lieu et la date de l'événement. Si seuls des collègues de travail sont invités, que la fête se tient dans les locaux de l'employeur et qu'elle se déroule au moins en partie pendant les heures de travail, cela plaide en faveur d'un caractère professionnel.

Mise à jour: novembre 2016

En savoir plus dans l'article "Ein Dienstjubiläum ist keine vorwiegend private Angelegenheit" (BFH vom 20.01.2016).

Questions liées

  • Sind Aufwendungen für ein Dienstjubiläum als Werbungskosten abziehbar?

    Ja, Aufwendungen für die Feier eines Dienstjubiläums können als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden, wenn sie nahezu ausschließlich beruflich veranlasst sind. Der BFH hat mit Urteil vom 20.01.2016 (Az. VI R 24/15) klargestellt, dass ein Dienstjubiläum grundsätzlich ein beruflicher Anlass ist und keine vorwiegend private Angelegenheit darstellt.

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  • Spielt der Gästekreis bei der Abzugsfähigkeit von Bewirtungskosten eine Rolle?

    Ja, der Gästekreis ist ein wesentliches Indiz. Werden ausschließlich Berufskollegen bzw. Amtsangehörige und keine privaten Freunde oder Familienangehörigen eingeladen, deutet dies auf eine berufliche Veranlassung hin. Eine private Mitveranlassung tritt dann in den Hintergrund.

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  • Welche Bedeutung haben Ort und Zeit der Feier für den Werbungskostenabzug?

    Findet die Feier in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers statt und liegt sie ganz oder teilweise innerhalb der regulären Arbeitszeit, ist dies ein starkes Indiz für die berufliche Veranlassung. Diese Umstände unterscheiden eine Dienstjubiläumsfeier deutlich von einer privaten Geburtstagsfeier.

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  • Wie hoch dürfen die Kosten pro Person bei einer Jubiläumsfeier sein?

    Der BFH hat im entschiedenen Fall Kosten von etwa 17 EUR pro Person bei rund 50 Gästen als unbedenklich eingestuft. Eine starre Obergrenze besteht nicht, jedoch sollten die Aufwendungen in einem angemessenen Rahmen bleiben und insgesamt das beruflich übliche Maß nicht überschreiten.

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