Question

Les ventes privées sur eBay sont-elles soumises à la TVA ?

Non, la vente d'objets acquis à titre privé via eBay n'est en principe pas soumise à la TVA. Le Finanzgericht Baden-Württemberg (jugement du 18.07.2012, Az. 14 K 702/10) a précisé que la cession occasionnelle de biens privés, même par plusieurs actes similaires, ne constitue pas encore une activité entrepreneuriale. L'élément déterminant est de savoir si le vendeur agit sur le marché comme un commerçant.

Mise à jour: septembre 2012

En savoir plus dans l'article ebay Verkäufe: Umsatzsteuerpflichtig?.

Questions liées

  • Wann wird ein eBay-Verkäufer umsatzsteuerlich als Unternehmer eingestuft?

    Eine unternehmerische Tätigkeit liegt vor, wenn der Verkäufer wie ein Händler am Markt auftritt, also etwa Waren gezielt zum Weiterverkauf einkauft. Allein die Anzahl der Verkäufe oder die Nutzung derselben Plattform begründet noch keine Unternehmereigenschaft. Maßgeblich sind die Gesamtumstände wie Einkaufsverhalten, planmäßiges Vorgehen und nachhaltige Verkaufsabsicht.

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  • Wer trägt die Beweislast bei strittiger Unternehmereigenschaft auf eBay?

    Das Finanzamt muss nachweisen, dass eine unternehmerische Tätigkeit vorliegt. Gelingt dieser Nachweis nicht, etwa weil keine Belege für einen Einkauf zum Weiterverkauf vorliegen, kann keine Umsatzsteuer erhoben werden. Im entschiedenen Fall reichten 140 verkaufte Pelzmäntel aus geerbtem Privatbesitz nicht für eine Unternehmereigenschaft.

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  • Welcher Streitwert gilt bei unerlaubter Bildnutzung auf eBay?

    Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass bei einem Unterlassungsverfahren wegen unerlaubter Nutzung eines fremden Fotos durch private oder kleingewerbliche eBay-Verkäufer ein Streitwert von 3.000 EUR angemessen ist. Der frühere Regelbetrag von 6.000 EUR sei angesichts der gewachsenen Bedeutung des Internets als Marktplatz nicht mehr zeitgemäß. Der Rechtsverstoß bleibt dennoch nicht unbedeutend.

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  • Lässt sich das Urteil zu eBay-Verkäufen auf andere Verkaufsplattformen übertragen?

    Ja, der vom FG Baden-Württemberg aufgestellte Grundsatz ist nicht auf eBay beschränkt. Die gelegentliche Veräußerung von Privatvermögen in mehreren gleichartigen Handlungen begründet generell keine umsatzsteuerpflichtige unternehmerische Tätigkeit, unabhängig vom genutzten Vertriebskanal.

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