Question

Le « Sanierungserlass » peut-il encore s'appliquer aux cas antérieurs au 08/02/2017 ?

Non. Par arrêts du 23/08/2017 (I R 52/14 et X R 38/15), le BFH a jugé que la disposition transitoire du BMF pour les anciens cas viole également le principe de légalité de l'administration. Les juridictions ne peuvent donc pas appliquer le « Sanierungserlass », même lorsque les créanciers ont définitivement renoncé à leurs créances au plus tard le 08/02/2017. Seul le législateur aurait pu instaurer une telle disposition transitoire.

Mise à jour: octobre 2017

En savoir plus dans l'article Der Sanierungserlass ist laut BFH nicht auf Altfälle anzuwenden!.

Questions liées

  • Was besagt der Sanierungserlass des BMF?

    Der Sanierungserlass des Bundesministeriums der Finanzen sah vor, dass Gewinne aus dem Forderungsverzicht von Gläubigern im Rahmen einer Unternehmenssanierung (Sanierungsgewinne) steuerlich begünstigt werden können. Die Finanzverwaltung konnte auf dieser Grundlage Steuern auf Sanierungsgewinne stunden oder erlassen. Der Große Senat des BFH hat den Erlass mit Beschluss vom 28.11.2016 jedoch verworfen, weil er gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung verstößt.

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  • Welche gesetzliche Regelung gilt heute für die Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen?

    Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen vom 27.06.2017 wurden antragsgebundene Steuerbefreiungstatbestände für Sanierungsgewinne geschaffen. Maßgeblich sind § 3a EStG für die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie § 7b GewStG für die Gewerbesteuer. Die Befreiung setzt einen entsprechenden Antrag des Steuerpflichtigen voraus.

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  • Gelten die neuen Steuerbefreiungen nach § 3a EStG und § 7b GewStG auch für Altfälle?

    Nach Auffassung des BFH finden die gesetzlichen Steuerbefreiungstatbestände in § 3a EStG und § 7b GewStG keine Anwendung auf Altfälle, also auf Sanierungen mit Forderungsverzichten vor Inkrafttreten der Neuregelung. Betroffene Unternehmen können sich somit weder auf den verworfenen Sanierungserlass noch auf die neuen Vorschriften berufen.

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  • Warum verstößt der Sanierungserlass gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung?

    Der Grundsatz der Gesetzmäßigkeit verlangt, dass steuerliche Vergünstigungen eine gesetzliche Grundlage haben müssen. Der Sanierungserlass war jedoch lediglich eine Verwaltungsanweisung des BMF ohne gesetzliche Ermächtigung und gewährte sachliche Billigkeitsmaßnahmen pauschal für eine ganze Fallgruppe. Damit nahm die Verwaltung eine Aufgabe wahr, die nach Ansicht des BFH allein dem Gesetzgeber zusteht.

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