Question

Comment l'IDW évalue-t-il le risque de réapparition de la « Cash-GmbH » ?

Selon l'IDW, le test des actifs financiers ne présente aucun risque de réapparition de la Cash-GmbH. Ni le seuil de tolérance de 15 %, ni le contrôle préalable du seuil de 90 % applicable au patrimoine administratif nuisible, ni le seuil de 10 % pour le patrimoine administratif non nuisible ne produiraient un tel effet. Les critiques formulées par les commissions du Bundesrat seraient donc infondées.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt u.a. kritisch Stellung zum aktuellen Stand der Verschonungen von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz.

Questions liées

  • Welche Position vertritt das IDW zur Optionsverschonung beim Verwaltungsvermögen?

    Das IDW spricht sich dagegen aus, die Gewährung der Optionsverschonung an die Voraussetzung von maximal 10% Verwaltungsvermögen zu knüpfen. Diese starre Grenze sei nicht sachgerecht und sollte daher nicht Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung sein.

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  • Warum kritisiert das IDW den Kapitalisierungsfaktor des vereinfachten Ertragswertverfahrens?

    Der derzeitige Kapitalisierungsfaktor führt nach Ansicht des IDW zu einer realitätsfernen Überbewertung von Betriebsvermögen und damit zu unzutreffenden Ergebnissen. Das IDW fordert daher eine deutliche Senkung des Faktors, um eine sachgerechte Bewertung sicherzustellen.

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  • Welche Forderung stellt das IDW zum zeitlichen Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer-Neuregelung?

    Das IDW lehnt eine rückwirkende Anwendung der Neuregelungen zum 01.07.2016 ab und plädiert für eine Anwendung mit Wirkung für die Zukunft. Sollte dies nicht umsetzbar sein, müsse zumindest für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis zur Verkündung des neuen Rechts ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht eingeräumt werden.

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  • Wie sollen nach IDW-Auffassung Altersvorsorgeverpflichtungen beim Verwaltungsvermögen behandelt werden?

    Das IDW fordert, dass die vom Verwaltungsvermögen auszunehmenden Vermögensteile auf den bei der Übertragung tatsächlich vorhandenen Bestand an Altersvorsorgeverpflichtungen gedeckelt werden. Maßgeblich soll dabei eine Bewertung nach handelsrechtlichen Grundsätzen sein, um den realen Bestand abzubilden.

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