Question

Pourquoi l'IDW critique-t-il le facteur de capitalisation de la méthode simplifiée de la valeur de rendement ?

Selon l'IDW, le facteur de capitalisation actuel conduit à une surévaluation irréaliste du patrimoine d'exploitation et donc à des résultats erronés. L'IDW demande par conséquent une baisse significative de ce facteur afin de garantir une évaluation appropriée.

Mise à jour: août 2016

En savoir plus dans l'article Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) nimmt u.a. kritisch Stellung zum aktuellen Stand der Verschonungen von Betriebsvermögen im Erbschaftsteuergesetz.

Questions liées

  • Welche Position vertritt das IDW zur Optionsverschonung beim Verwaltungsvermögen?

    Das IDW spricht sich dagegen aus, die Gewährung der Optionsverschonung an die Voraussetzung von maximal 10% Verwaltungsvermögen zu knüpfen. Diese starre Grenze sei nicht sachgerecht und sollte daher nicht Bestandteil der gesetzlichen Neuregelung sein.

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  • Wie bewertet das IDW die Gefahr einer Wiederbelebung der sogenannten Cash-GmbH?

    Nach Auffassung des IDW besteht keine Gefahr einer Wiederbelebung der Cash-GmbH durch den Finanzmitteltest. Weder die Unschädlichkeitsgrenze von 15%, die Vorab-Prüfung der 90%-Grenze für schädliches Verwaltungsvermögen noch die 10%-Grenze für unschädliches Verwaltungsvermögen führten zu einem solchen Effekt. Die Kritik der Bundesratsausschüsse sei daher unbegründet.

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  • Welche Forderung stellt das IDW zum zeitlichen Anwendungsbereich der Erbschaftsteuer-Neuregelung?

    Das IDW lehnt eine rückwirkende Anwendung der Neuregelungen zum 01.07.2016 ab und plädiert für eine Anwendung mit Wirkung für die Zukunft. Sollte dies nicht umsetzbar sein, müsse zumindest für den Zeitraum vom 01.07.2016 bis zur Verkündung des neuen Rechts ein Wahlrecht zwischen altem und neuem Recht eingeräumt werden.

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  • Wie sollen nach IDW-Auffassung Altersvorsorgeverpflichtungen beim Verwaltungsvermögen behandelt werden?

    Das IDW fordert, dass die vom Verwaltungsvermögen auszunehmenden Vermögensteile auf den bei der Übertragung tatsächlich vorhandenen Bestand an Altersvorsorgeverpflichtungen gedeckelt werden. Maßgeblich soll dabei eine Bewertung nach handelsrechtlichen Grundsätzen sein, um den realen Bestand abzubilden.

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