Les avis d'imposition définitifs et non modifiables restent en vigueur, même si la Cour déclare le droit applicable contraire à la Constitution. Les exonérations initialement accordées pour le patrimoine d'entreprise ne sont pas retirées dans ces cas. Pour les transmissions déjà finalisées, il n'existe donc aucun risque de désavantages ultérieurs.
Mise à jour: août 2014
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Questions liées
Warum prüft das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregeln für Betriebsvermögen?
Der Bundesfinanzhof hält die erbschaftsteuerlichen Begünstigungen für Betriebsvermögen für verfassungswidrig und hat das BVerfG mit Beschluss vom 27.09.2012 (Az. II R 9/11) zur Entscheidung angerufen. Zweifel bestehen vor allem an der Vereinbarkeit mit dem Gleichheitsgrundsatz, da es vergleichbare Verschonungen für Privatvermögen nicht gibt. Bis zur Entscheidung setzt die Finanzverwaltung die Erbschaftsteuer für Stichtage ab 01.01.2009 nur vorläufig fest.
Welche Folgen hat ein Urteil für unter Vorbehalt der Nachprüfung ergangene Bescheide?
Bescheide nach § 164 oder § 165 AO werden auch dann nicht automatisch endgültig, wenn das BVerfG das geltende Recht für verfassungsgemäß erklärt. Sie können grundsätzlich noch geändert werden, allerdings nur zugunsten des Steuerpflichtigen, da rückwirkende Verschärfungen aus Gründen des Vertrauensschutzes unzulässig sind. Es empfiehlt sich daher, beim Finanzamt einen Antrag auf Endgültigkeitserklärung zu stellen.
Was gilt für noch nicht veranlagte Erbschaftsteuerfälle nach dem Urteil?
Erklärt das BVerfG das geltende Recht für verfassungsgemäß, erfolgt die Veranlagung mit den bisherigen Verschonungsregeln. Bei einer Nichtigerklärung dürfte das Finanzamt diese Fälle nicht mehr veranlagen, sodass keine Erbschaftsteuer festgesetzt werden könnte. Wahrscheinlicher ist jedoch eine Unvereinbarkeitserklärung mit Fortgeltungsanordnung, sodass das bisherige Recht bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar bleibt.
Sollte Betriebsvermögen noch vor dem BVerfG-Urteil übertragen werden?
Wer eine Übertragung von Betriebsvermögen plant, sollte diese möglichst noch vor dem Urteil vornehmen, um die aktuellen Verschonungsregeln zu nutzen. Rückwirkende Verschlechterungen für zwischenzeitliche Übertragungen sind verfassungsrechtlich nicht zulässig. Nachteile drohen nur in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Gericht einzelne Verschonungsregeln punktuell für nichtig erklärt.