Question

Comment les actifs administratifs (Verwaltungsvermögen) sont-ils traités après la réforme des droits de succession ?

Une distinction est faite entre les actifs privilégiés et les actifs non privilégiés ; seuls les actifs privilégiés bénéficient des exonérations fiscales. Pour le Verwaltungsvermögen, un seuil forfaitaire de 10 % est considéré comme non préjudiciable. Les liquidités telles que les avoirs bancaires, après déduction des dettes, ne font partie des actifs privilégiés qu’à hauteur de 20 % du patrimoine d’exploitation.

Mise à jour: octobre 2016

En savoir plus dans l'article Bundesrat hat der neuen Erbschaftsteuerreform nun auch zugestimmt!.

Questions liées

  • Wie hoch ist die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer?

    Betriebsvermögen kann auch nach der Reform zu 85% (Regelverschonung) oder zu 100% (Optionsverschonung nach §13a Abs. 10 ErbStG n.F.) von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsummenregelung eingehalten wird.

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  • Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Lohnsummenregelung nach der Erbschaftsteuerreform?

    Die Lohnsummenregelung greift bereits ab mehr als fünf Beschäftigten; zuvor lag die Grenze bei zwanzig Mitarbeitern. Bei 6 bis 10 Beschäftigten sind innerhalb von fünf Jahren 250% (bzw. 500% in sieben Jahren), bei 11 bis 15 Beschäftigten 300% (565%) und bei mehr als 15 Beschäftigten 400% (700%) der Ausgangslohnsumme zu erreichen.

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  • Welche Beschäftigten werden bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt?

    Nicht einzubeziehen sind Beschäftigte im Mutterschutz, Auszubildende, Langzeiterkrankte mit Krankengeldbezug, Beschäftigte mit Elterngeldbezug sowie Saisonkräfte. Diese Personen werden auch bei der Ermittlung der Beschäftigtenanzahl nicht mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte zählen dagegen sowohl bei der Mitarbeiterzahl als auch bei der Lohnsumme mit.

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  • Welche Sonderregeln gelten für Unternehmen ab einem Wert von 26 Mio. Euro?

    Ab einem Unternehmenswert von 26 Mio. € wird der Verschonungssatz von 85% bzw. 100% schrittweise abgeschmolzen und entfällt bei rund 90 Mio. € vollständig. Auf Antrag besteht ein Anspruch auf Stundung der Steuer für bis zu sieben Jahre, wobei Zinsen erst ab dem zweiten Stundungsjahr anfallen. Zudem ist ein Steuererlass möglich, wenn die Steuer nicht aus dem verfügbaren Einkommen (50% des Privatvermögens und 50% des sonstigen erhaltenen Vermögens) getilgt werden kann.

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