Question

Quel est le niveau d'exonération du patrimoine professionnel dans le cadre des droits de succession ?

Même après la réforme, le patrimoine professionnel peut être exonéré à 85 % (exonération standard) ou à 100 % (exonération optionnelle selon le § 13a Abs. 10 ErbStG nouvelle version) des droits de succession et de donation. La condition est que l'entreprise soit poursuivie pendant cinq ou sept ans et que la règle relative à la masse salariale soit respectée.

Mise à jour: octobre 2016

En savoir plus dans l'article Bundesrat hat der neuen Erbschaftsteuerreform nun auch zugestimmt!.

Questions liées

  • Ab wie vielen Beschäftigten gilt die Lohnsummenregelung nach der Erbschaftsteuerreform?

    Die Lohnsummenregelung greift bereits ab mehr als fünf Beschäftigten; zuvor lag die Grenze bei zwanzig Mitarbeitern. Bei 6 bis 10 Beschäftigten sind innerhalb von fünf Jahren 250% (bzw. 500% in sieben Jahren), bei 11 bis 15 Beschäftigten 300% (565%) und bei mehr als 15 Beschäftigten 400% (700%) der Ausgangslohnsumme zu erreichen.

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  • Welche Beschäftigten werden bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt?

    Nicht einzubeziehen sind Beschäftigte im Mutterschutz, Auszubildende, Langzeiterkrankte mit Krankengeldbezug, Beschäftigte mit Elterngeldbezug sowie Saisonkräfte. Diese Personen werden auch bei der Ermittlung der Beschäftigtenanzahl nicht mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte zählen dagegen sowohl bei der Mitarbeiterzahl als auch bei der Lohnsumme mit.

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  • Wie wird Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform behandelt?

    Es wird zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen unterschieden, wobei nur das begünstigte Vermögen den Steuerbefreiungen unterliegt. Für Verwaltungsvermögen gilt eine 10%-Pauschalgrenze, die als unschädlich betrachtet wird. Finanzmittel wie Bankguthaben gehören nach Abzug der Schulden nur bis zu 20% des betrieblichen Vermögens zum begünstigten Vermögen.

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  • Welche Sonderregeln gelten für Unternehmen ab einem Wert von 26 Mio. Euro?

    Ab einem Unternehmenswert von 26 Mio. € wird der Verschonungssatz von 85% bzw. 100% schrittweise abgeschmolzen und entfällt bei rund 90 Mio. € vollständig. Auf Antrag besteht ein Anspruch auf Stundung der Steuer für bis zu sieben Jahre, wobei Zinsen erst ab dem zweiten Stundungsjahr anfallen. Zudem ist ein Steuererlass möglich, wenn die Steuer nicht aus dem verfügbaren Einkommen (50% des Privatvermögens und 50% des sonstigen erhaltenen Vermögens) getilgt werden kann.

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