Question

À partir de combien de salariés la règle de la masse salariale s'applique-t-elle après la réforme de l'impôt sur les successions ?

La règle de la masse salariale s'applique dès plus de cinq salariés ; auparavant, le seuil était fixé à vingt salariés. Pour 6 à 10 salariés, il faut atteindre 250 % de la masse salariale initiale sur cinq ans (ou 500 % sur sept ans), pour 11 à 15 salariés 300 % (565 %) et pour plus de 15 salariés 400 % (700 %).

Mise à jour: octobre 2016

En savoir plus dans l'article Bundesrat hat der neuen Erbschaftsteuerreform nun auch zugestimmt!.

Questions liées

  • Wie hoch ist die Verschonung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer?

    Betriebsvermögen kann auch nach der Reform zu 85% (Regelverschonung) oder zu 100% (Optionsverschonung nach §13a Abs. 10 ErbStG n.F.) von der Erbschaft- und Schenkungsteuer freigestellt werden. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen fünf bzw. sieben Jahre fortgeführt wird und die Lohnsummenregelung eingehalten wird.

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  • Welche Beschäftigten werden bei der Lohnsumme nicht berücksichtigt?

    Nicht einzubeziehen sind Beschäftigte im Mutterschutz, Auszubildende, Langzeiterkrankte mit Krankengeldbezug, Beschäftigte mit Elterngeldbezug sowie Saisonkräfte. Diese Personen werden auch bei der Ermittlung der Beschäftigtenanzahl nicht mitgezählt. Geringfügig Beschäftigte zählen dagegen sowohl bei der Mitarbeiterzahl als auch bei der Lohnsumme mit.

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  • Wie wird Verwaltungsvermögen nach der Erbschaftsteuerreform behandelt?

    Es wird zwischen begünstigtem und nicht begünstigtem Vermögen unterschieden, wobei nur das begünstigte Vermögen den Steuerbefreiungen unterliegt. Für Verwaltungsvermögen gilt eine 10%-Pauschalgrenze, die als unschädlich betrachtet wird. Finanzmittel wie Bankguthaben gehören nach Abzug der Schulden nur bis zu 20% des betrieblichen Vermögens zum begünstigten Vermögen.

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  • Welche Sonderregeln gelten für Unternehmen ab einem Wert von 26 Mio. Euro?

    Ab einem Unternehmenswert von 26 Mio. € wird der Verschonungssatz von 85% bzw. 100% schrittweise abgeschmolzen und entfällt bei rund 90 Mio. € vollständig. Auf Antrag besteht ein Anspruch auf Stundung der Steuer für bis zu sieben Jahre, wobei Zinsen erst ab dem zweiten Stundungsjahr anfallen. Zudem ist ein Steuererlass möglich, wenn die Steuer nicht aus dem verfügbaren Einkommen (50% des Privatvermögens und 50% des sonstigen erhaltenen Vermögens) getilgt werden kann.

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