Question

Quelle est la portée de l'arrêt du BGH sur les droits à indemnisation des cyclistes blessés ?

Les cyclistes blessés ne doivent pas subir de réduction de leurs droits, même en cas de blessures graves à la tête, du seul fait qu'ils ne portaient pas de casque, dès lors que l'accident a été causé par un tiers. Les droits à dommages-intérêts et à indemnisation pour préjudice moral subsistent ainsi intégralement.

Mise à jour: juin 2014

En savoir plus dans l'article BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.

Questions liées

  • Begründet das Nichttragen eines Fahrradhelms ein Mitverschulden bei Unfällen?

    Nein, nach dem Urteil des BGH vom 17.06.2014 (Az. VI ZR 281/13) trifft einen unverschuldet in einen Unfall verwickelten Radfahrer kein Mitverschulden, wenn er keinen Helm getragen hat. Voraussetzung ist, dass weder eine gesetzliche Helmpflicht noch ein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Unfallzeitpunkt besteht.

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  • Unter welchen Voraussetzungen kann einem Geschädigten ohne Rechtsverstoß ein Mitverschulden angelastet werden?

    Ein Mitverschulden kann nur dann angenommen werden, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Allein das Fehlen einer gesetzlichen Pflicht reicht nicht aus, um ein Mitverschulden auszuschließen, jedoch muss ein allgemeines Verkehrsbewusstsein für die Schutzmaßnahme bestehen.

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  • Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?

    Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer. Der BGH stellte zudem fest, dass auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass das Tragen eines Helms zur persönlichen Schutzausrüstung gehört.

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  • Wie verhält es sich beim Öffnen einer Autotür gegenüber vorbeifahrenden Radfahrern?

    Wer eine Fahrzeugtür öffnet, muss sich nach § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Öffnet eine Person die Tür unmittelbar vor einem herannahenden Radfahrer, haftet sie regelmäßig allein für die entstandenen Schäden.

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