Une faute concomitante ne peut être retenue que si la victime a négligé la diligence qu'une personne raisonnable et avisée applique habituellement pour éviter son propre dommage. L'absence d'une obligation légale ne suffit pas à exclure une faute concomitante ; il faut toutefois qu'existe une conscience générale dans la société quant à la mesure de protection en cause.
Mise à jour: juin 2014
En savoir plus dans l'article BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.
Questions liées
Begründet das Nichttragen eines Fahrradhelms ein Mitverschulden bei Unfällen?
Nein, nach dem Urteil des BGH vom 17.06.2014 (Az. VI ZR 281/13) trifft einen unverschuldet in einen Unfall verwickelten Radfahrer kein Mitverschulden, wenn er keinen Helm getragen hat. Voraussetzung ist, dass weder eine gesetzliche Helmpflicht noch ein entsprechendes allgemeines Verkehrsbewusstsein zum Unfallzeitpunkt besteht.
Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?
Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer. Der BGH stellte zudem fest, dass auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass das Tragen eines Helms zur persönlichen Schutzausrüstung gehört.
Welche Bedeutung hat das BGH-Urteil für Schadensersatzansprüche verletzter Radfahrer?
Verletzte Radfahrer müssen sich auch bei schweren Kopfverletzungen keine Anspruchskürzung gefallen lassen, nur weil sie keinen Helm getragen haben, sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bleiben somit in voller Höhe bestehen.
Wie verhält es sich beim Öffnen einer Autotür gegenüber vorbeifahrenden Radfahrern?
Wer eine Fahrzeugtür öffnet, muss sich nach § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Öffnet eine Person die Tür unmittelbar vor einem herannahenden Radfahrer, haftet sie regelmäßig allein für die entstandenen Schäden.