Question

Le fait de ne pas porter de casque à vélo constitue-t-il une faute concurrente en cas d'accident ?

Non, selon l'arrêt du BGH du 17.06.2014 (Az. VI ZR 281/13), aucun cycliste impliqué sans faute dans un accident ne se voit reprocher une faute concurrente pour ne pas avoir porté de casque. La condition est qu'au moment de l'accident, il n'existait ni obligation légale de port du casque, ni conscience générale correspondante dans la circulation.

Mise à jour: juin 2014

En savoir plus dans l'article BGH: Kein Mitverschulden wegen Nichttragens eines Fahrradhelms.

Questions liées

  • Unter welchen Voraussetzungen kann einem Geschädigten ohne Rechtsverstoß ein Mitverschulden angelastet werden?

    Ein Mitverschulden kann nur dann angenommen werden, wenn der Geschädigte diejenige Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Allein das Fehlen einer gesetzlichen Pflicht reicht nicht aus, um ein Mitverschulden auszuschließen, jedoch muss ein allgemeines Verkehrsbewusstsein für die Schutzmaßnahme bestehen.

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  • Gibt es in Deutschland eine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer?

    Nein, in Deutschland besteht keine gesetzliche Helmpflicht für Radfahrer. Der BGH stellte zudem fest, dass auch kein allgemeines Verkehrsbewusstsein dahingehend besteht, dass das Tragen eines Helms zur persönlichen Schutzausrüstung gehört.

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  • Welche Bedeutung hat das BGH-Urteil für Schadensersatzansprüche verletzter Radfahrer?

    Verletzte Radfahrer müssen sich auch bei schweren Kopfverletzungen keine Anspruchskürzung gefallen lassen, nur weil sie keinen Helm getragen haben, sofern der Unfall durch Dritte verursacht wurde. Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche bleiben somit in voller Höhe bestehen.

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  • Wie verhält es sich beim Öffnen einer Autotür gegenüber vorbeifahrenden Radfahrern?

    Wer eine Fahrzeugtür öffnet, muss sich nach § 14 StVO so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist. Öffnet eine Person die Tür unmittelbar vor einem herannahenden Radfahrer, haftet sie regelmäßig allein für die entstandenen Schäden.

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