Question

Quelle est la portée de l'arrêt du BFH du 12.05.2016 au-delà du cas d'espèce ?

Cette décision revêt une portée générale : les vendeurs ne peuvent en principe pas obtenir une réduction de la Grunderwerbsteuer (droits de mutation immobilière) déjà fixée lorsque l'acheteur devient insolvable et que le prix de vente reste totalement ou partiellement irrécouvrable. Sur le plan de la Grunderwerbsteuer, le risque économique de défaut de paiement incombe ainsi au vendeur.

Mise à jour: octobre 2016

En savoir plus dans l'article BFH zur Grunderwerbsteuer: Keine Änderung bei Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund Insolvenz des Käufers!.

Questions liées

  • Was ist Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer beim Grundstückskauf?

    Bemessungsgrundlage ist grundsätzlich der vereinbarte Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen. Die Kaufpreisforderung wird dabei mit dem Nennwert angesetzt, sofern keine besonderen Umstände einen höheren oder niedrigeren Wert rechtfertigen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    Lien permanent vers la question

  • Mindert ein Ausfall der Kaufpreisforderung wegen Käufer-Insolvenz die Grunderwerbsteuer?

    Nein. Der BFH hat mit Urteil vom 12.05.2016 entschieden, dass der Ausfall der Kaufpreisforderung aufgrund Insolvenz des Käufers nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer führt. Die Steuer bleibt auf Basis des ursprünglich vereinbarten Kaufpreises bestehen.

    Lien permanent vers la question

  • Warum gilt ein Forderungsausfall nicht als Kaufpreisherabsetzung im Sinne des GrEStG?

    Zwar kann nach dem Grunderwerbsteuergesetz eine nachträgliche Herabsetzung des Kaufpreises die Bemessungsgrundlage ändern. Ein insolvenzbedingter Ausfall der Forderung ist nach Auffassung des BFH jedoch keine solche Herabsetzung, da der Kaufvertrag wirksam bleibt und der Kaufpreis vertraglich unverändert besteht.

    Lien permanent vers la question

  • Wann wird die Kaufpreisforderung beim Grundstückskauf nicht mit dem Nennwert angesetzt?

    Nur wenn besondere Umstände vorliegen, die bereits bei Vertragsabschluss zu einem höheren oder niedrigeren Wert führen, kann vom Nennwert abgewichen werden. Eine spätere Uneinbringlichkeit, etwa durch Insolvenz, zählt nicht zu diesen Umständen und führt daher zu keiner Bewertungsänderung.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions