Question

Comment les contribuables ayant des frais professionnels élevés liés aux revenus de capitaux doivent-ils procéder ?

Les contribuables ayant supporté des frais professionnels élevés en lien avec des revenus de capitaux mobiliers devraient former un recours (Einspruch) contre l'avis d'imposition correspondant et invoquer la procédure pendante devant le BFH sous le numéro VIII R 34/13. Il est par ailleurs recommandé de demander la suspension de la procédure conformément au § 363 Abs. 2 AO jusqu'à la décision du BFH. L'avis d'imposition reste ainsi ouvert et une décision éventuellement favorable pourra encore être prise en compte.

Mise à jour: mars 2014

En savoir plus dans l'article BFH prüft Abzug von Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige.

Questions liées

  • Sind Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige als Werbungskosten abziehbar?

    Das Finanzgericht Köln hat mit Urteil vom 17.04.2013 (AZ 7 K 244/12) entschieden, dass Steuerberatungskosten von rund 11.000 € im Zusammenhang mit einer Selbstanzeige für Kapitalerträge bis 2008 im Jahr der Zahlung (2010) als Werbungskosten abziehbar sind. Zusätzlich konnte der Sparerpauschbetrag in Anspruch genommen werden. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig, da das Finanzamt Revision beim BFH eingelegt hat.

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  • Welche Werbungskosten sind seit 2009 bei Kapitalerträgen noch abziehbar?

    Seit Einführung der Abgeltungsteuer im Jahr 2009 ist bei Einkünften aus Kapitalvermögen grundsätzlich nur noch der Sparerpauschbetrag von 801 € pro Person und Jahr (1.602 € bei Zusammenveranlagung) abziehbar. Tatsächlich höhere Werbungskosten wirken sich steuerlich nicht mehr aus. Ob davon abweichend Steuerberatungskosten im Rahmen einer Selbstanzeige zusätzlich abgezogen werden dürfen, ist Gegenstand des BFH-Verfahrens VIII R 34/13.

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  • Unter welchem Aktenzeichen ist das BFH-Verfahren zum Werbungskostenabzug bei Selbstanzeige anhängig?

    Die Revision gegen das Urteil des FG Köln vom 17.04.2013 (7 K 244/12) wird beim Bundesfinanzhof unter dem Aktenzeichen VIII R 34/13 geführt. Es geht um die Frage, ob Steuerberatungskosten für eine Selbstanzeige im Bereich der Kapitaleinkünfte trotz Abgeltungsteuer als Werbungskosten neben dem Sparerpauschbetrag abziehbar sind.

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