Question

Quelle est la portée de la décision du BFH pour la procédure en cours devant le BVerfG ?

La décision du BFH ne préjuge pas de celle de la Cour constitutionnelle fédérale. Elle peut toutefois être considérée comme un indice que le BVerfG jugera également les dispositions relatives aux réintégrations plutôt conformes à la Constitution. Les contribuables devraient maintenir ouverts les avis d'imposition concernés jusqu'à ce que le BVerfG ait statué définitivement.

Mise à jour: novembre 2012

En savoir plus dans l'article BFH hält die Hinzurechnungsvorschriften bei der Gewerbesteuer für verfassungsgemäß.

Questions liées

  • Sind die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften verfassungsgemäß?

    Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Beschluss vom 16.10.2012 (Az. I B 128/12) entschieden, dass die Hinzurechnungsvorschriften des Gewerbesteuergesetzes voraussichtlich nicht verfassungswidrig sind. Er stützt sich dabei auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das die Gewerbesteuer als verfassungskonforme „ertragsorientierte Objektsteuer“ einordnet. Eine endgültige Entscheidung des BVerfG steht jedoch noch aus.

    Lien permanent vers la question

  • Warum hatte das FG Hamburg die Hinzurechnungen für verfassungswidrig gehalten?

    Das Finanzgericht Hamburg sah in den seit 2008 geltenden Hinzurechnungsvorschriften – insbesondere bei Zinsentgelten – einen Verstoß gegen das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit. Es zweifelte daran, ob die Einordnung der Gewerbesteuer als Objektsteuer durch das BVerfG noch zeitgemäß ist und legte die Frage dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vor.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Posten werden bei der Gewerbesteuer dem Gewinn hinzugerechnet?

    Zu den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen zählen unter anderem Schuldentgelte (Zinsen), Pachtzinsen sowie Lizenzgebühren. Diese werden dem Gewinn aus Gewerbebetrieb anteilig hinzugerechnet, sodass es auch bei einem handelsrechtlichen Verlust zu einem positiven Gewerbeertrag und damit zu einer Gewerbesteuerbelastung kommen kann.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Auswirkungen kann die Hinzurechnung bei Verlustunternehmen haben?

    In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte eine Hotel-GmbH operativ Verluste erwirtschaftet. Erst durch die Hinzurechnung von Schuldentgelten, Pachtzinsen und Lizenzgebühren entstand ein Gewerbeertrag von rund 9,6 Mio. EUR, woraus ein Gewerbesteuermessbetrag von 62 TEUR resultierte. Verlustbetriebe können also trotz negativer Ergebnisse erhebliche Gewerbesteuerlasten tragen.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions