Question

Quel est l'impact fiscal de la nouvelle jurisprudence du BFH pour les contribuables ?

La nouvelle méthode de calcul aboutit régulièrement à un montant de frais professionnels déductibles inférieur à celui de l'ancienne méthode fondée sur la valeur vénale, car la valeur comptable fictive est généralement inférieure à la valeur de marché réelle. Pour un prix d'acquisition de 24 000 euros et une utilisation de quatre ans, la différence peut atteindre plusieurs milliers d'euros. À un taux d'imposition de 30 %, cela se traduit par une charge fiscale sensiblement plus élevée qu'auparavant.

Mise à jour: août 2013

En savoir plus dans l'article Beruflicher Unfallschaden bei unterbliebener Reparatur weiterhin abziehbar, aber begrenzt.

Questions liées

  • Sind Unfallkosten auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar?

    Ja, Verkehrsunfälle mit dem privaten PKW auf dem Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gelten grundsätzlich als beruflich veranlasst. Die entstehenden Unfallkosten können daher als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit geltend gemacht werden. Dies gilt zusätzlich neben der Entfernungspauschale für außergewöhnliche Aufwendungen.

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  • Wie wird der Substanzschaden bei unterbliebener Reparatur nach BFH-Urteil vom 21.08.2012 berechnet?

    Nach dem BFH-Urteil VIII R 33/09 ist bei unterbliebener Reparatur nicht mehr der Zeitwert des Fahrzeugs vor dem Unfall maßgeblich, sondern der fiktive Buchwert. Dieser ergibt sich aus den ursprünglichen Anschaffungskosten abzüglich fiktiver Absetzungen für Abnutzung (AfA). Die Differenz zwischen diesem fiktiven Buchwert und dem Veräußerungserlös ist als Werbungskosten abziehbar.

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  • Welche Nutzungsdauer wird bei der Berechnung des fiktiven Buchwerts eines PKW unterstellt?

    Für die Berechnung der fiktiven AfA wird üblicherweise eine Nutzungsdauer von 6 Jahren angesetzt. Daraus ergibt sich eine jährliche fiktive Abschreibung von einem Sechstel der ursprünglichen Anschaffungskosten. Diese wird mit dem Fahrzeugalter multipliziert und von den Anschaffungskosten abgezogen.

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  • Gilt die neue Berechnungsmethode auch bei tatsächlich reparierten Unfallfahrzeugen?

    Nein, die Begrenzung über den fiktiven Buchwert greift ausdrücklich nur bei unterbliebener Reparatur. Werden die tatsächlichen Reparaturkosten aufgewendet, sind diese in nachgewiesener Höhe als Werbungskosten abziehbar, soweit sie nicht von einer Versicherung erstattet werden. Die Beschränkung betrifft also nur den fiktiven Substanzschaden.

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