Les forfaits pour personnes handicapées prévus au § 33b Abs. 3 EStG sont doublés à compter de 2021. Pour les personnes dépendantes au sens du § 33b Abs. 6 EStG et pour les non-voyants, le forfait passe de 3.700 EUR à 7.400 EUR. Les autres forfaits, échelonnés selon le degré d'invalidité, sont également doublés en conséquence.
Mise à jour: août 2020
En savoir plus dans l'article Behinderten-Pauschbeträge – Erhöhung ab 2021.
Questions liées
Ab welchem Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag ab 2021 gewährt?
Die Systematik wird an das Sozialrecht angepasst: Eine Behinderung wird künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt (bisher 25). Die Staffelung erfolgt in 10er-Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100. Zudem entfallen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung unter 50.
Wie funktioniert der neue behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?
Mit dem neuen § 33 Abs. 2a EStG wird ein Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G erhalten 900 EUR; außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG), Blinde und Menschen mit Merkzeichen H erhalten 4.500 EUR. Der Pauschbetrag wirkt sich als außergewöhnliche Belastung nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht abziehbar.
Wie hoch ist der Pflege-Pauschbetrag nach den Pflegegraden ab 2021?
Der Pflege-Pauschbetrag nach § 33b Abs. 6 EStG wird neu gestaffelt: bei Pflegegrad 2 beträgt er 600 EUR, bei Pflegegrad 3 1.100 EUR und bei Pflegegrad 4 oder 5 steigt er von bisher 924 EUR auf 1.800 EUR. Zudem ist das Kriterium 'hilflos' bei der zu pflegenden Person nicht mehr Voraussetzung.
Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Pauschbetrag?
Voraussetzung ist eine häusliche Pflege der betroffenen Person durch den Steuerpflichtigen. Außerdem darf der Pflegende für seine Pflegeleistungen keine Einnahmen erhalten. Auf das frühere Erfordernis der Hilflosigkeit der gepflegten Person kommt es nicht mehr an.