Question

Quel est le montant du forfait pour aidants familiaux (Pflege-Pauschbetrag) selon les degrés de dépendance à partir de 2021 ?

Le forfait pour aidants familiaux prévu au § 33b Abs. 6 EStG est désormais échelonné comme suit : 600 EUR pour le degré de dépendance 2, 1 100 EUR pour le degré 3 et 1 800 EUR pour les degrés 4 ou 5 (contre 924 EUR auparavant). De plus, le critère « impotence » (hilflos) de la personne aidée n'est plus une condition requise.

Mise à jour: août 2020

En savoir plus dans l'article Behinderten-Pauschbeträge – Erhöhung ab 2021.

Questions liées

  • Wie hoch sind die Behinderten-Pauschbeträge ab 2021?

    Die Behinderten-Pauschbeträge nach § 33b Abs. 3 EStG werden ab 2021 verdoppelt. Für hilflose Menschen im Sinne des § 33b Abs. 6 EStG und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700 EUR auf 7.400 EUR. Die übrigen Pauschbeträge werden entsprechend dem Grad der Behinderung gestaffelt ebenfalls verdoppelt.

    Lien permanent vers la question

  • Ab welchem Grad der Behinderung wird der Pauschbetrag ab 2021 gewährt?

    Die Systematik wird an das Sozialrecht angepasst: Eine Behinderung wird künftig bereits ab einem Grad der Behinderung von 20 festgestellt (bisher 25). Die Staffelung erfolgt in 10er-Schritten bis zu einem Grad der Behinderung von 100. Zudem entfallen ab dem Veranlagungszeitraum 2021 die zusätzlichen Anspruchsvoraussetzungen für Steuerpflichtige mit einem Grad der Behinderung unter 50.

    Lien permanent vers la question

  • Wie funktioniert der neue behinderungsbedingte Fahrtkosten-Pauschbetrag?

    Mit dem neuen § 33 Abs. 2a EStG wird ein Fahrtkosten-Pauschbetrag eingeführt. Geh- und stehbehinderte Menschen mit einem GdB von mindestens 80 oder mindestens 70 mit Merkzeichen G erhalten 900 EUR; außergewöhnlich Gehbehinderte (Merkzeichen aG), Blinde und Menschen mit Merkzeichen H erhalten 4.500 EUR. Der Pauschbetrag wirkt sich als außergewöhnliche Belastung nur aus, soweit die zumutbare Eigenbelastung überschritten wird. Weitere behinderungsbedingte Fahrtkosten sind daneben nicht abziehbar.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Voraussetzungen gelten für den Pflege-Pauschbetrag?

    Voraussetzung ist eine häusliche Pflege der betroffenen Person durch den Steuerpflichtigen. Außerdem darf der Pflegende für seine Pflegeleistungen keine Einnahmen erhalten. Auf das frühere Erfordernis der Hilflosigkeit der gepflegten Person kommt es nicht mehr an.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions