Question

Quel est le montant de la réduction d'impôt pour les services à la personne (haushaltsnahe Dienstleistungen) ?

Sur demande, l'impôt sur le revenu est réduit de 20 % des dépenses engagées pour des services à la personne. Le montant maximal déductible s'élève à 4 000 € par an. Seuls les coûts de main-d'œuvre sont pris en compte, à l'exclusion des frais de matériel.

Mise à jour: avril 2015

En savoir plus dans l'article Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt.

Questions liées

  • Sind Kosten für die Betreuung eines Haustieres steuerlich absetzbar?

    Ja, nach dem Urteil des FG Düsseldorf vom 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E) können Aufwendungen für die Betreuung eines im Haushalt lebenden Haustieres als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Damit widerspricht das Gericht der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung, die solche Kosten ausschließt. Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen, höchstens 4.000 € jährlich.

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  • Warum gelten Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung?

    Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden und regelmäßig anfallen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, die Versorgung mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres erfüllen nach Ansicht des FG Düsseldorf diese Kriterien. Da das Tier dem Haushalt des Halters zuzurechnen ist, besteht ein enger Bezug zur Hauswirtschaft.

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  • Welche formalen Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von Tierbetreuungskosten erfüllt sein?

    Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters sowie die Zahlung per Überweisung auf dessen Konto; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zudem muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Im entschiedenen Fall hatten die Kläger 302,90 € überwiesen und eine entsprechende Rechnung vorgelegt.

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  • Ist das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten rechtskräftig?

    Nein, das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Bis zu einer Entscheidung des BFH ist die Finanzverwaltung an das BMF-Schreiben gebunden, das eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausschließt. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide daher offenhalten und auf das Verfahren verweisen.

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