Oui, selon l'arrêt du FG Düsseldorf du 4.2.2015 (Az. 15 K 1779/14 E), les dépenses liées à la garde d'un animal vivant au sein du foyer peuvent être déclarées comme services domestiques (haushaltsnahe Dienstleistungen). La juridiction s'oppose ainsi à la position antérieure de l'administration fiscale, qui excluait ce type de frais. Sur demande, l'impôt sur le revenu est réduit de 20 % des dépenses, dans la limite de 4 000 € par an.
Mise à jour: avril 2015
En savoir plus dans l'article Aufwendungen für die Betreuung eines Haustieres sind steuerbegünstigt.
Questions liées
Warum gelten Tierbetreuungskosten als haushaltsnahe Dienstleistung?
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind hauswirtschaftliche Verrichtungen, die gewöhnlich von Haushaltsmitgliedern erledigt werden und regelmäßig anfallen. Tätigkeiten wie das Reinigen des Katzenklos, die Versorgung mit Futter und Wasser sowie die Beschäftigung des Tieres erfüllen nach Ansicht des FG Düsseldorf diese Kriterien. Da das Tier dem Haushalt des Halters zuzurechnen ist, besteht ein enger Bezug zur Hauswirtschaft.
Welche formalen Voraussetzungen müssen für den Steuerabzug von Tierbetreuungskosten erfüllt sein?
Erforderlich ist eine ordnungsgemäße Rechnung des Dienstleisters sowie die Zahlung per Überweisung auf dessen Konto; Barzahlungen werden nicht anerkannt. Zudem muss die Leistung im Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Im entschiedenen Fall hatten die Kläger 302,90 € überwiesen und eine entsprechende Rechnung vorgelegt.
Wie hoch ist die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen?
Die tarifliche Einkommensteuer ermäßigt sich auf Antrag um 20 % der Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Der maximale Abzugsbetrag liegt bei 4.000 € pro Jahr. Berücksichtigt werden nur Arbeitskosten, nicht Materialkosten.
Ist das Urteil zur steuerlichen Absetzbarkeit von Tierbetreuungskosten rechtskräftig?
Nein, das FG Düsseldorf hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen. Bis zu einer Entscheidung des BFH ist die Finanzverwaltung an das BMF-Schreiben gebunden, das eine Steuerermäßigung für Tierbetreuungskosten ausschließt. Betroffene sollten ihre Steuerbescheide daher offenhalten und auf das Verfahren verweisen.