Il convient de former un recours contre tous les avis d'imposition encore ouverts depuis 2004 et de demander la suspension de la procédure jusqu'à la décision de la Cour constitutionnelle fédérale. Il faut se référer au numéro de dossier 2 BvL 4/13 afin de pouvoir bénéficier de l'issue de la procédure pilote.
Mise à jour: mars 2014
En savoir plus dans l'article Aufgepasst: Richter in Karlsruhe überprüfen, ob Bewirtungskostenkürzung verfassungskonform ist.
Questions liées
Wie hoch ist der ertragsteuerliche Abzug von Bewirtungskosten?
Seit 2004 sind Bewirtungskosten nur noch zu 70% als Betriebsausgaben abziehbar. Die übrigen 30% gelten ertragsteuerlich als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Vor 2004 lag der abziehbare Anteil bei 80%.
Kann die Vorsteuer aus Bewirtungsrechnungen voll abgezogen werden?
Ja, umsatzsteuerlich ist die Vorsteuer aus Bewirtungsaufwendungen zu 100% abziehbar, obwohl ertragsteuerlich nur 70% der Kosten als Betriebsausgabe anerkannt werden. Die Kürzung betrifft also ausschließlich die Ertragsteuer.
Ist die 30%-Kürzung der Bewirtungskosten verfassungskonform?
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 26.04.2013 (AZ 10 K 2983/11) Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Kürzung geäußert, insbesondere wegen der Absenkung von 80% auf 70% im Jahr 2004. Die Frage wurde dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt (AZ 2 BvL 4/13).