Question

L'interdiction de concurrence s'applique-t-elle également aux salariés non commerciaux et aux apprentis ?

Oui, même si aucune disposition légale comparable au § 60 HGB n'existe pour ce groupe de personnes. L'interdiction de concurrence résulte ici de l'obligation générale de loyauté du salarié envers l'employeur découlant du contrat de travail.

Mise à jour: mars 2013

En savoir plus dans l'article Arbeitnehmer macht unerlaubt Konkurrenz? Fristlose Kündigung möglich!.

Questions liées

  • Ist eine fristlose Kündigung bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit des Arbeitnehmers zulässig?

    Ja. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 28.01.2013 (Az. 16 Sa 593/12) entschieden, dass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist, wenn ein Arbeitnehmer unerlaubt Konkurrenztätigkeiten ausübt. Eine solche Pflichtverletzung kann das Arbeitsverhältnis mit Zugang der Kündigung sofort beenden.

    Lien permanent vers la question

  • Was regelt § 60 HGB zum Wettbewerbsverbot für kaufmännische Angestellte?

    § 60 HGB untersagt kaufmännischen Angestellten, ohne Einwilligung des Arbeitgebers Konkurrenztätigkeiten auszuüben – weder selbständig noch unselbständig. Das Wettbewerbsverbot gilt während des bestehenden Arbeitsverhältnisses und schützt den Arbeitgeber vor Wettbewerb durch eigene Mitarbeiter.

    Lien permanent vers la question

  • Welches Verhalten gilt als unerlaubte Konkurrenztätigkeit im Sinne der Rechtsprechung?

    Unerlaubte Konkurrenztätigkeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer Dienste oder Leistungen im Marktbereich seines Arbeitgebers anbietet. Im entschiedenen Fall hatte ein Rohrleitungsmonteur bei einer Kundin des Arbeitgebers privat einen Folgeauftrag ausgeführt und 900 EUR bar vereinnahmt – dies wertete das Gericht als massive Pflichtverletzung.

    Lien permanent vers la question

  • Welche Folgen hat eine wirksame fristlose Kündigung wegen Konkurrenztätigkeit?

    Mit Zugang der fristlosen Kündigung beim Arbeitnehmer endet das Arbeitsverhältnis sofort, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Daneben können Schadensersatzansprüche und das Eintrittsrecht des Arbeitgebers nach § 61 HGB bestehen.

    Lien permanent vers la question

Retour à la vue d'ensemble des questions