Non, la baisse temporaire à 7 % concerne exclusivement les plats. Les boissons restent soumises au taux normal de 19 %. Les restaurateurs doivent donc séparer clairement les chiffres d'affaires liés aux plats et aux boissons lors de la facturation.
Mise à jour: mai 2020
En savoir plus dans l'article Aktuelles für Gastronomen: Umsatzsteuersatz auf Speisen ab dem 1.7.2020 befristet bis zum 30.6.2021 auf 7% gesenkt.
Questions liées
Welcher Umsatzsteuersatz gilt ab 1.7.2020 auf Speisen in der Gastronomie?
Vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021 gilt befristet ein ermaessigter Umsatzsteuersatz von 7% auf Speisen in der Gastronomie. Diese Regelung wurde im Rahmen der Massnahmen zur Bewaeltigung der Corona-Krise beschlossen. Nach Ablauf der Befristung wuerde grundsaetzlich wieder der Regelsteuersatz greifen.
Wie wurden Speisen vor dem 1.7.2020 umsatzsteuerlich behandelt?
Vor dem 1.7.2020 unterlagen Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle, also in Restaurant, Cafe oder Bar, dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung nach Hause waren dagegen in der Regel mit dem ermaessigten Satz von 7% zu besteuern.
Wie lange ist die Umsatzsteuersenkung auf Speisen befristet?
Die Senkung auf 7% gilt fuer einen Zeitraum von einem Jahr, naemlich vom 1.7.2020 bis zum 30.6.2021. Die Befristung wurde politisch diskutiert; teilweise wurde eine laengere Geltungsdauer gefordert, beschlossen wurde jedoch zunaechst nur dieser Einjahreszeitraum.
Was muessen Gastronomen bei der Umstellung auf 7% zum 1.7.2020 beachten?
Gastronomen muessen ihre Kassensysteme und Rechnungsprogramme so anpassen, dass Speisenumsaetze ab dem 1.7.2020 mit 7% statt 19% ausgewiesen werden. Bei der Trennung zu Getraenken (weiter 19%) ist besondere Sorgfalt geboten, ebenso bei der korrekten Buchung im Rechnungswesen und in der Voranmeldung.