Les sociétés de capitaux supportant des charges de fermage élevées – par exemple les exploitants de stations-service – continuent de subir une charge de taxe professionnelle (Gewerbesteuer) importante, sans pouvoir la déduire fiscalement. Dans l'affaire jugée, une GmbH concernée avait contesté sans succès cette interdiction de déduction.
Mise à jour: mai 2014
En savoir plus dans l'article Aktuelles BFH-Urteil für GmbH, etc. (KapG): Gewerbesteuer-Abzugsverbot ist verfassungsgemäß.
Questions liées
Ist die Gewerbesteuer für Kapitalgesellschaften als Betriebsausgabe abziehbar?
Nein. Seit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 ist die Gewerbesteuer gesetzlich keine abziehbare Betriebsausgabe mehr. Sie mindert zwar den handelsrechtlichen Gewinn, darf aber bei der Ermittlung des steuerlichen Gewinns nicht von der Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer abgezogen werden.
Ist das Gewerbesteuer-Abzugsverbot verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I R 21/12) entschieden, dass das Abzugsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach Auffassung des BFH nicht vor.
Wie begründet der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots?
Der BFH verweist auf die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 erfolgte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%. Diese Steuersatzsenkung schaffe nach Ansicht des Gerichts eine ausreichende Entlastung für Kapitalgesellschaften und kompensiere das Abzugsverbot.
Mindert die Gewerbesteuer den handelsrechtlichen Gewinn einer GmbH?
Ja, handelsrechtlich stellt die Gewerbesteuer eine den Gewinn mindernde Betriebsausgabe dar. Steuerrechtlich ist der Abzug bei Kapitalgesellschaften jedoch ausgeschlossen, sodass sich Handels- und Steuerbilanz an dieser Stelle unterscheiden.