Non. Depuis la loi de réforme de la fiscalité des entreprises de 2008, la Gewerbesteuer n'est légalement plus une charge d'exploitation déductible. Elle réduit certes le bénéfice comptable, mais ne peut pas être déduite de la base d'imposition de l'impôt sur les sociétés (Körperschaftsteuer) lors de la détermination du bénéfice fiscal.
Mise à jour: mai 2014
En savoir plus dans l'article Aktuelles BFH-Urteil für GmbH, etc. (KapG): Gewerbesteuer-Abzugsverbot ist verfassungsgemäß.
Questions liées
Ist das Gewerbesteuer-Abzugsverbot verfassungsgemäß?
Ja. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 16.01.2014 (Az. I R 21/12) entschieden, dass das Abzugsverbot mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz liegt nach Auffassung des BFH nicht vor.
Wie begründet der BFH die Verfassungsmäßigkeit des Abzugsverbots?
Der BFH verweist auf die im Zuge des Unternehmenssteuerreformgesetzes 2008 erfolgte Senkung des Körperschaftsteuersatzes von 25% auf 15%. Diese Steuersatzsenkung schaffe nach Ansicht des Gerichts eine ausreichende Entlastung für Kapitalgesellschaften und kompensiere das Abzugsverbot.
Welche Folgen hat das Urteil für pachtintensive Kapitalgesellschaften?
Kapitalgesellschaften mit hohen Pachtaufwendungen – etwa Tankstellenbetreiber – tragen weiterhin eine hohe Gewerbesteuerlast, ohne diese steuerlich abziehen zu können. Im entschiedenen Fall hatte eine betroffene GmbH erfolglos gegen das Abzugsverbot geklagt.
Mindert die Gewerbesteuer den handelsrechtlichen Gewinn einer GmbH?
Ja, handelsrechtlich stellt die Gewerbesteuer eine den Gewinn mindernde Betriebsausgabe dar. Steuerrechtlich ist der Abzug bei Kapitalgesellschaften jedoch ausgeschlossen, sodass sich Handels- und Steuerbilanz an dieser Stelle unterscheiden.