Question

Quelle est la durée d'utilisation fiscale du matériel informatique et des logiciels ?

La durée d'utilisation du matériel informatique et des logiciels a été réduite de trois ans à un an. Le coût d'acquisition peut ainsi être intégralement déduit du bénéfice dès l'année d'achat. Cette mesure repose sur un ajustement dans le cadre du § 7 EStG, afin de tenir compte de l'évolution technique rapide.

Mise à jour: mars 2021

En savoir plus dans l'article Änderung Nutzungsdauer von Computerhardware und Software.

Questions liées

  • Ab wann gilt die einjährige Nutzungsdauer für Computerhardware und Software?

    Die Regelung findet Anwendung in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.2020 enden. Sie gilt auch für bereits vor diesem Stichtag angeschaffte Wirtschaftsgüter, sofern diese noch nach der alten Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben werden. Für Privatvermögen greift die Regelung ab dem Veranlagungszeitraum 2021.

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  • Worin unterscheidet sich die einjährige Nutzungsdauer von der Sofortabschreibung für GWG?

    Die Sofortabschreibung für geringwertige Wirtschaftsgüter ist auf Anschaffungskosten bis 800 Euro netto begrenzt. Viele Computerhardware-Komponenten überschreiten diese Grenze und konnten daher bisher nicht sofort abgeschrieben werden. Durch die neue einjährige Nutzungsdauer können nun auch teurere Geräte im Anschaffungsjahr vollständig steuerlich geltend gemacht werden.

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  • Welche Computerhardware fällt unter die einjährige Nutzungsdauer?

    Erfasst sind unter anderem Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations, Small-Scale-Server, Dockingstations und externe Netzteile. Auch Peripheriegeräte wie Tastatur, Maus, Scanner, Mikrofon, Kamera, externe Festplatten, USB-Sticks, Drucker, Beamer, Lautsprecher und Monitore zählen dazu.

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  • Gilt die verkürzte Nutzungsdauer auch für Software?

    Ja, die einjährige Nutzungsdauer gilt auch für Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung. Damit können die Anschaffungskosten für Software ebenfalls im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe berücksichtigt werden.

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