En 2018, la cotisation mensuelle minimale à l'assurance maladie et dépendance s'élève à 377,85 EUR, hors droit aux indemnités journalières et hors cotisation additionnelle. Cette cotisation minimale est également perçue en cas de revenus très faibles et ne peut être réduite que dans des cas de rigueur.
Mise à jour: février 2018
En savoir plus dans l'article Änderung der Beitragsberechnung zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung.
Questions liées
Wer ist von der neuen Beitragsberechnung zur freiwilligen GKV ab 2018 betroffen?
Betroffen sind Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind und deren Beiträge sich nach einem Gewinn unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze richten. Nicht betroffen sind privat Krankenversicherte, Selbstständige, die bereits Höchstbeiträge zahlen, sowie familienversicherte Selbstständige mit geringen Einnahmen.
Wie werden die Beiträge zur freiwilligen GKV für Selbstständige ab 2018 berechnet?
Die Beiträge werden zunächst nur vorläufig auf Basis des letzten Einkommensteuerbescheids festgesetzt. Sobald der Einkommensteuerbescheid für das betreffende Beitragsjahr vorliegt, erfolgt eine endgültige Festsetzung anhand des tatsächlichen Gewinns. Daraus können sowohl Nachzahlungen als auch Erstattungen resultieren.
Welche Nachweispflicht besteht gegenüber der Krankenkasse?
Selbstständige müssen der Krankenkasse den Einkommensteuerbescheid für das betreffende Kalenderjahr innerhalb von drei Jahren nach Ablauf dieses Jahres vorlegen. Für 2018 ist der Nachweis also bis Ende 2021 zu erbringen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, werden die Beiträge nach der Beitragsbemessungsgrenze (2018: 53.100 EUR) bemessen.
Warum sollten Selbstständige Rücklagen für Beitragsnachforderungen bilden?
Da die endgültige Beitragsfestsetzung erst nach Vorliegen des Einkommensteuerbescheids erfolgt, werden Nachforderungen typischerweise erst ein bis zwei Jahre nach Ablauf des Beitragsjahres fällig. Bei steigenden Gewinnen können erhebliche Nachzahlungen entstehen. Um Zahlungsengpässe zu vermeiden, sollten ausreichende Rücklagen frühzeitig gebildet und nicht anderweitig verwendet werden.