Question

Le Bundeszentralamt für Steuern envoie-t-il des remboursements d'impôts par e-mail ?

Non. Le Bundeszentralamt für Steuern (BZSt, Office central fédéral des impôts) n'envoie aucune invitation à demander un remboursement d'impôts par e-mail. Les coordonnées bancaires ne sont jamais demandées par ce canal. Les e-mails de ce type sont des tentatives de phishing.

Mise à jour: janvier 2017

En savoir plus dans l'article Achtung: gefälschte e-mails mit Absender „Bundeszentralamt für Steuern“ im Umlauf!.

Questions liées

  • Wie erkennt man Phishing-Mails im Namen des Bundeszentralamtes für Steuern?

    Typische Merkmale sind ein Hinweis auf eine angebliche Steuerrückerstattung, die Aufforderung zum Ausfüllen eines verlinkten Formulars sowie die Abfrage von Konto- oder Kreditkartendaten. Da das BZSt solche Informationen niemals per E-Mail anfordert, handelt es sich in diesen Fällen um Betrugsversuche.

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  • Wie sollte man bei einer verdächtigen E-Mail des angeblichen BZSt reagieren?

    Empfänger sollten weder auf Links klicken noch persönliche Daten oder Kontoinformationen eingeben. Die E-Mail sollte ungeöffnet gelöscht oder zur Prüfung an das BZSt weitergeleitet werden. Eine Antwort auf den Absender ist zu vermeiden.

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  • Über welchen Weg fordert das Finanzamt tatsächlich Daten oder Erstattungen an?

    Die Finanzverwaltung kommuniziert verbindliche Informationen wie Steuerbescheide oder Erstattungen in der Regel per Post oder über das ELSTER-Portal. Sensible Daten wie Bankverbindungen werden niemals per unverschlüsselter E-Mail abgefragt.

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