L'époux gratifié doit démontrer, à l'aide de justificatifs et de circonstances vérifiables, que l'avoir lui revenait en tout ou partie dans la relation interne, par exemple par la preuve de l'origine de ses propres versements ou par des accords clairs. À défaut de tels justificatifs, le Finanzamt présume une libéralité intégrale.
Mise à jour: septembre 2016
En savoir plus dans l'article Achtung bei Vermögensübertragung von (Einzel)Konten bei Ehegatten: BFH bestätigt Schenkungsteuerpflicht.
Questions liées
Ist die Übertragung von einem Einzelkonto auf den Ehegatten schenkungsteuerpflichtig?
Ja, nach dem BFH-Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) stellt die Übertragung von Vermögen vom Einzelkonto oder Einzeldepot eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten grundsätzlich eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten das Vermögen wirtschaftlich als gemeinsam betrachten.
Wer trägt die Beweislast, dass keine Schenkung zwischen Ehegatten vorliegt?
Die Beweislast trägt der beschenkte Ehegatte, also derjenige, auf dessen Konto das Vermögen übertragen wurde. Er muss nachweisen, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen war. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die gesamte Übertragung als Schenkung.
Gilt die Schenkungsteuerpflicht auch bei Gemeinschaftskonten von Ehegatten?
Nein, das BFH-Urteil betrifft ausschließlich Einzelkonten und Einzeldepots. Gemeinschaftskonten der Ehegatten sind von dieser Rechtsprechung nicht erfasst und werden schenkungsteuerlich anders beurteilt.
Spielt eine Kontovollmacht für die schenkungsteuerliche Beurteilung eines Einzelkontos eine Rolle?
Nein, Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerliche Beurteilung irrelevant. Allein die Vollmacht über das Konto des Ehegatten begründet keine wirtschaftliche Mitberechtigung am Vermögen.