Non, l'arrêt du BFH concerne exclusivement les comptes individuels et les dépôts-titres individuels. Les comptes joints des époux ne sont pas visés par cette jurisprudence et font l'objet d'une appréciation différente au regard des droits de donation.
Mise à jour: septembre 2016
En savoir plus dans l'article Achtung bei Vermögensübertragung von (Einzel)Konten bei Ehegatten: BFH bestätigt Schenkungsteuerpflicht.
Questions liées
Ist die Übertragung von einem Einzelkonto auf den Ehegatten schenkungsteuerpflichtig?
Ja, nach dem BFH-Urteil vom 29.06.2016 (II R 41/14) stellt die Übertragung von Vermögen vom Einzelkonto oder Einzeldepot eines Ehegatten auf den anderen Ehegatten grundsätzlich eine freigebige Zuwendung dar und unterliegt der Schenkungsteuer. Dies gilt auch dann, wenn die Ehegatten das Vermögen wirtschaftlich als gemeinsam betrachten.
Wer trägt die Beweislast, dass keine Schenkung zwischen Ehegatten vorliegt?
Die Beweislast trägt der beschenkte Ehegatte, also derjenige, auf dessen Konto das Vermögen übertragen wurde. Er muss nachweisen, dass ihm das Guthaben im Innenverhältnis bereits vor der Übertragung ganz oder teilweise zuzurechnen war. Gelingt dieser Nachweis nicht, gilt die gesamte Übertragung als Schenkung.
Spielt eine Kontovollmacht für die schenkungsteuerliche Beurteilung eines Einzelkontos eine Rolle?
Nein, Kontovollmachten für Einzelkonten sind für die schenkungsteuerliche Beurteilung irrelevant. Allein die Vollmacht über das Konto des Ehegatten begründet keine wirtschaftliche Mitberechtigung am Vermögen.
Wie kann ein Ehegatte nachweisen, dass ihm bereits vor der Übertragung Teile des Vermögens zustanden?
Der beschenkte Ehegatte muss durch Belege und nachvollziehbare Umstände darlegen, dass das Guthaben im Innenverhältnis ganz oder teilweise ihm zuzurechnen war, etwa durch Herkunftsnachweise eigener Einzahlungen oder klare Vereinbarungen. Ohne solche Nachweise unterstellt das Finanzamt eine vollständige freigebige Zuwendung.