La décision concerne les réductions de pertes liées à un changement d'associé pour les années 2008 à 2015. Pour les périodes à partir de 2016, il n'est pas encore définitivement clarifié si la nouvelle réglementation s'applique également, le législateur ayant entre-temps modifié la situation juridique.
Mise à jour: juin 2017
En savoir plus dans l'article GmbHs aufgepasst: Kürzung von Verlustvorträgen verfassungswidrig, Gesetzgeber muss Neuregelung schaffen!.
Questions liées
Was regelt § 8c Abs. 1 KStG zur Mantelkaufregelung?
Nach § 8c Abs. 1 KStG gehen bei Kapitalgesellschaften Verlustvorträge anteilig unter, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 25% und bis zu 50% der Anteile auf einen neuen Erwerber übertragen werden. Bei Übertragung von mehr als 50% gehen die Verluste vollständig unter. Die Regelung sollte ursprünglich Missbrauch durch den Kauf von GmbHs zur reinen Verlustnutzung verhindern.
Warum hat das Bundesverfassungsgericht die Verlustkürzung nach § 8c KStG für verfassungswidrig erklärt?
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die pauschale Kürzung von Verlustvorträgen bei einem Anteilseignerwechsel zwischen mehr als 25% und bis zu 50% nicht ohne Differenzierung gelten darf. Die Norm verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil sie auch Fälle erfasst, in denen kein Missbrauch vorliegt. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, bis zum 31.12.2018 eine Neuregelung zu schaffen, andernfalls ist die Vorschrift rückwirkend nichtig.
Was sollten betroffene GmbHs tun, um von der Verfassungswidrigkeit zu profitieren?
Betroffene GmbHs sollten prüfen lassen, ob die Steuerbescheide für die Jahre 2008 bis 2015, in denen Verluste wegen Anteilseignerwechsels gekürzt wurden, noch nicht bestandskräftig sind. Gegen offene Bescheide sollte Einspruch eingelegt werden, beziehungsweise bestehende Einsprüche sollten weiter offen gehalten werden, um von einer Neuregelung profitieren zu können.
Was passiert, wenn der Gesetzgeber keine Neuregelung zu § 8c KStG beschließt?
Gelingt es dem Gesetzgeber nicht, bis zum 31.12.2018 eine verfassungskonforme Neuregelung zu beschließen, ist die Verlustkürzungsvorschrift des § 8c Abs. 1 KStG von Beginn an, also rückwirkend ab 2008, komplett nichtig. Verlustkürzungen wären dann insgesamt unwirksam.