Deux tiers des frais engagés pour la garde d'un enfant appartenant au foyer sont pris en compte. Dans l'affaire jugée, des dépenses annuelles de 3 600 € ont donné lieu à un montant déductible de 2 400 € – celui-ci n'a toutefois pas été reconnu en raison du paiement en espèces.
Mise à jour: juin 2015
En savoir plus dans l'article Abzug von Kinderbetreuungskosten für geringfügig beschäftigte Betreuungsperson nur bei Zahlung auf Empfängerkonto.
Questions liées
Können Kinderbetreuungskosten bei Barzahlung steuerlich abgesetzt werden?
Nein, Kinderbetreuungskosten sind nur dann als Sonderausgaben abziehbar, wenn die Zahlung unbar auf das Konto der Betreuungsperson erfolgt. Barzahlungen werden vom Finanzamt nicht anerkannt, auch wenn sie durch Quittungen oder Zeugen belegt werden können. Der BFH hat dies mit Urteil vom 18.12.2014 (III R 63/13) bestätigt.
Gilt das Erfordernis der Überweisung auch bei einer Minijobberin als Kinderbetreuerin?
Ja, das Gesetz unterscheidet beim Nachweis von Kinderbetreuungskosten nicht danach, ob die Leistung im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses oder auf anderer Basis erbracht wird. Auch bei einem Minijob muss die Vergütung auf das Konto der Betreuungsperson überwiesen werden, damit der Abzug möglich ist.
Welche Nachweise verlangt das Finanzamt für den Abzug von Kinderbetreuungskosten?
Erforderlich sind eine Rechnung über die erbrachte Betreuungsleistung sowie ein Kontobeleg, der die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers nachweist. Diese formalen Anforderungen sollen Missbrauch und Schwarzarbeit vorbeugen. Andere Nachweise wie Barzahlungsquittungen reichen nicht aus.
Welche gesetzliche Grundlage regelt den Abzug von Kinderbetreuungskosten ab 2012?
Ab dem Veranlagungszeitraum 2012 ist § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG einschlägig; davor galt § 9c Abs. 3 Satz 3 EStG. Beide Vorschriften setzen für den Abzug voraus, dass eine Rechnung vorliegt und die Zahlung unbar auf das Konto des Leistungserbringers erfolgt.