Question

Où les prestations électroniques fournies à des particuliers de l'UE sont-elles imposées à partir du 01.01.2015 ?

Depuis le 01.01.2015, le principe du lieu du destinataire s'applique aux prestations de télécommunications, de radiodiffusion, de télévision et aux services fournis par voie électronique à des particuliers dans l'UE. Ces prestations sont donc soumises à la TVA dans l'État de résidence du client. Le prestataire doit ainsi appliquer les taux de TVA en vigueur dans le pays concerné.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..

Questions liées

  • Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?

    Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.

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  • Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und welchen Vorteil bietet er?

    Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ist eine Vereinfachungsregelung, mit der Unternehmer die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können. Dadurch entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und dort Voranmeldungen abzugeben. Die gesamte Umsatzsteuer wird gebündelt an das BZSt überwiesen.

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  • Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?

    Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.

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  • In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?

    Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.

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