Question

Quelles prestations relèvent de la procédure MOSS ?

La procédure MOSS s'applique aux prestations de télécommunication, de radiodiffusion et de télévision ainsi qu'aux services fournis par voie électronique à des particuliers dans d'autres États membres de l'UE. Les exemples typiques incluent les textes en ligne, les images, les applications, les bases de données et les logiciels en ligne. Condition préalable : les prestations doivent être fournies de manière transfrontalière à des non-assujettis au sein de l'UE.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..

Questions liées

  • Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?

    Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.

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  • Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und welchen Vorteil bietet er?

    Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ist eine Vereinfachungsregelung, mit der Unternehmer die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können. Dadurch entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und dort Voranmeldungen abzugeben. Die gesamte Umsatzsteuer wird gebündelt an das BZSt überwiesen.

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  • Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?

    Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.

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  • In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?

    Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.

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