Le Mini-One-Stop-Shop (MOSS) est un régime de simplification permettant aux entreprises de déclarer et d'acquitter de manière centralisée, via l'Office fédéral central des impôts (Bundeszentralamt für Steuern, BZSt), la TVA due dans d'autres États membres de l'UE. Il supprime ainsi l'obligation de s'immatriculer à la TVA et de déposer des déclarations préalables dans chaque État membre concerné. L'intégralité de la TVA est versée de façon groupée au BZSt.
Mise à jour: novembre 2014
En savoir plus dans l'article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..
Questions liées
Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?
Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.
Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?
Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.
Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?
Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.
In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?
Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.