Les déclarations de TVA dans le cadre du régime MOSS doivent être transmises trimestriellement via le portail en ligne du BZSt. Ce portail permet également de rectifier des déclarations, de modifier les données d'enregistrement et, le cas échéant, de procéder à une désinscription du régime.
Mise à jour: novembre 2014
En savoir plus dans l'article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..
Questions liées
Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?
Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.
Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?
Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.
Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und welchen Vorteil bietet er?
Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ist eine Vereinfachungsregelung, mit der Unternehmer die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können. Dadurch entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und dort Voranmeldungen abzugeben. Die gesamte Umsatzsteuer wird gebündelt an das BZSt überwiesen.
Ab wann und wo kann man sich für das MOSS-Verfahren registrieren?
Die Registrierung für das MOSS-Verfahren ist bereits seit dem 01.10.2014 möglich, damit zum Start der Neuregelung am 01.01.2015 ordnungsgemäß teilgenommen werden kann. Zuständig in Deutschland ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), das ein Online-Portal für die Anmeldung bereitstellt.