Question

À partir de quand et où peut-on s'enregistrer pour la procédure MOSS ?

L'enregistrement pour la procédure MOSS est possible depuis le 01/10/2014, afin de pouvoir participer dans les règles dès l'entrée en vigueur de la nouvelle réglementation le 01/01/2015. En Allemagne, l'autorité compétente est le Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), qui met à disposition un portail en ligne pour l'inscription.

Mise à jour: novembre 2014

En savoir plus dans l'article Ab 01.01.2015 gilt neuer Leistungsort für Online-Anbieter: Registrierung für den Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ab dem 01.10.2014 möglich..

Questions liées

  • Wo werden ab 01.01.2015 elektronische Dienstleistungen an EU-Privatkunden besteuert?

    Seit dem 01.01.2015 gilt für Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- und auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in der EU das Empfängerortprinzip. Die Leistungen unterliegen damit der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Kunden. Der Anbieter muss also die jeweils dort gültigen Umsatzsteuersätze anwenden.

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  • Welche Leistungen fallen unter das MOSS-Verfahren?

    Unter das MOSS-Verfahren fallen Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen an Privatkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten. Typische Beispiele sind Online-Texte, Bildmaterial, Apps, Datenbanken und Online-Software. Voraussetzung ist, dass die Leistungen grenzüberschreitend innerhalb der EU an Nichtunternehmer erbracht werden.

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  • Was ist der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) und welchen Vorteil bietet er?

    Der Mini-One-Stop-Shop (MOSS) ist eine Vereinfachungsregelung, mit der Unternehmer die in anderen EU-Staaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erklären und abführen können. Dadurch entfällt die Pflicht, sich in jedem einzelnen EU-Mitgliedstaat umsatzsteuerlich zu registrieren und dort Voranmeldungen abzugeben. Die gesamte Umsatzsteuer wird gebündelt an das BZSt überwiesen.

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  • In welchem Turnus müssen MOSS-Meldungen abgegeben werden?

    Die Umsatzsteuererklärungen im Rahmen des MOSS-Verfahrens sind vierteljährlich über das Online-Portal des BZSt zu übermitteln. Über dieses Portal können zudem Erklärungen berichtigt, Registrierungsdaten geändert und bei Bedarf eine Abmeldung vom Verfahren vorgenommen werden.

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