Zum 01.01.2025 wurde die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung reformiert. Durch die Regelung können Unternehmer von ihren umsatzsteuerlichen Pflichten befreit werden (z.B. von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und vom Umsatzsteuerausweis in Rechnungen). Voraussetzung ist, dass bestimmte Schwellen von steuerpflichtigen Umsätzen nicht überschritten werden.
Die neue Kleinunternehmerregelung ab 2025 ist anwend-
bar, wenn im Vorjahr der steuerpflichtige Gesamtumsatz
25.000 € (bis 31.12.2024: 22.000 €) und der Umsatz des laufenden Jahres 100.000 € (bis 31.12.2024: 50.000 €) nicht übersteigt. Die Finanzverwaltung hat zu der Neurege-
Fundstelle: BMF-Schreiben v. 18.03.2025 – III C 3 - S 7360/00027/044/105
Preguntas frecuentes
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Was ändert sich bei der Kleinunternehmerregelung?
Bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung gibt es Änderungen bei Grenzen und Verfahren — Einzelheiten und Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)