Für das Jahr 2024 galten zum letzten Mal noch die wegen der Corona-Krise bedingten verlängerten Abgabefristen für Steuererklärungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuerjahreserklärung). Für den Veranlagungszeitraum 2024 endet die Abgabefrist, wenn die Steuererklärung von uns als Steuerberater für Sie erstellt wird, mit Ablauf des 30.04.2026.
Ab dem Veranlagungsjahr 2025 läuft dann alles wieder wie vor der Corona-Krise: Die Steuererklärungen sind spätestens mit Ablauf des Februars des übernächsten Jahres einzureichen. Die Steuererklärungen 2025 sind somit, wenn Sie diese durch uns erstellen lassen, spätestens am 01.03.2027 abzugeben.
Fundstelle: Viertes Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Viertes Corona-Steuerhilfegesetz) v. 19.06.2022, BGBl. I 2022 S. 911
Preguntas frecuentes
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Welche Abgabefristen gelten für die Steuererklärung?
Für die Steuererklärungen gelten wieder regulär kürzere Abgabefristen — die genauen Termine (mit und ohne Berater) finden Sie mit Fundstelle im Beitrag. (Quelle: Deubner Recht & Steuern)