Pregunta

¿Qué ventaja aporta elegir la combinación correcta de clases fiscales para cónyuges?

Mediante la combinación óptima de clases fiscales (p. ej., III/V o IV/IV con factor) es posible reducir el impuesto sobre la renta retenido mensualmente del salario. La ventaja de liquidez se obtiene así ya durante el año en curso y no solo tras la presentación de la declaración conjunta del impuesto sobre la renta. No obstante, la carga fiscal definitiva no se ve modificada por ello.

Actualizado: noviembre de 2014

Más sobre el tema en el artículo Wichtig bis zum bis zum 30.11.2014: Lohnsteuerklassenwechsel und Freibeträge noch rechtzeitig eintragen lassen.

Preguntas relacionadas

  • Bis wann kann ein Lohnsteuerklassenwechsel für das laufende Jahr beantragt werden?

    Ein Wechsel der Lohnsteuerklasse für das laufende Kalenderjahr muss bis zum 30. November beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Nach diesem Stichtag ist eine Änderung für das laufende Jahr grundsätzlich nicht mehr möglich. Der Antrag betrifft Verheiratete und Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

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  • Welche Aufwendungen können als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden?

    Eintragungsfähig sind insbesondere Werbungskosten wie Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung, Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sowie Unterhaltsleistungen. Die Werbungskosten müssen dabei den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR pro Jahr übersteigen. Der eingetragene Freibetrag mindert die monatliche Lohnsteuer.

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  • Welche Frist gilt für die Eintragung von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte?

    Die Eintragung von Freibeträgen für das laufende Kalenderjahr ist nur bis zum 30. November beim Finanzamt möglich. Wer die Frist versäumt, kann die entsprechenden Aufwendungen erst über die Einkommensteuererklärung geltend machen. Der Liquiditätsvorteil während des Jahres geht damit verloren.

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  • Ab welcher Höhe lohnt sich die Eintragung von Werbungskosten als Freibetrag?

    Eine Eintragung kommt nur in Betracht, wenn die Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 EUR jährlich übersteigen, da dieser ohnehin automatisch berücksichtigt wird. Erst der darüber hinausgehende Betrag kann als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen werden.

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