Pregunta

¿Cuándo debe el administrador de una GmbH o AG presentar la solicitud de insolvencia?

Si la sociedad incurre en insolvencia (incapacidad de pago) o sobreendeudamiento, el administrador está obligado a presentar sin demora la solicitud de insolvencia. Un retraso conlleva responsabilidad personal y riesgos penales.

Actualizado: agosto de 2013

Más sobre el tema en el artículo Unternehmen in der Krise: persönliche Haftung des Geschäftsführers vermeiden!.

Preguntas relacionadas

  • Wann muss ein Geschäftsführer in der Krise externen Rat einholen?

    Sobald Anzeichen einer Krise vorliegen und der Geschäftsführer nicht selbst über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung verfügt, muss er unverzüglich unabhängigen fachlichen Rat einholen. Dies ergibt sich aus der verschärften Sorgfaltspflicht, die der BGH mit Urteil vom 27.03.2012 konkretisiert hat. Ein Zuwarten kann eine persönliche Haftung begründen.

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  • Reicht ein allgemeiner Beratungsauftrag zur Vermeidung der Geschäftsführerhaftung aus?

    Nein. Nach dem BGH-Urteil vom 27.03.2012 muss konkret eine Prüfung der Insolvenzreife in Auftrag gegeben werden. Ein bloß allgemein gehaltener Beratungsauftrag genügt nicht, um den Geschäftsführer von der persönlichen Haftung zu entlasten.

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  • Welche Folgen drohen einem Geschäftsführer bei Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife?

    Leistet der Geschäftsführer nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen, haftet er persönlich mit seinem Privatvermögen für diese Beträge. Zusätzlich können strafrechtliche Konsequenzen, etwa wegen Insolvenzverschleppung, drohen.

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  • Für welche Gesellschaftsformen gelten die verschärften Haftungspflichten des Geschäftsführers?

    Die Pflichten zur Prüfung der Insolvenzreife und zur rechtzeitigen Antragstellung gelten für Geschäftsführer haftungsbeschränkter Gesellschaften wie GmbH, AG sowie GmbH & Co. KG. In all diesen Konstellationen drohen bei Pflichtverletzung persönliche Haftung und strafrechtliche Folgen.

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