El tipo de cotización a la Künstlersozialversicherung (seguridad social para artistas) asciende en 2017 al 4,8 %. De este modo, se ha reducido el tipo respecto al año anterior, en el que se situaba aún en el 5,2 %. La reducción se publicó en el Bundesgesetzblatt (Boletín Oficial Federal alemán).
Actualizado: agosto de 2016
Más sobre el tema en el artículo Sozialversicherung: Künstlersozialabgabe im Jahr 2017 günstiger.
Preguntas relacionadas
Wer muss die Künstlersozialabgabe zahlen?
Die Künstlersozialabgabe ist von Unternehmen zu entrichten, die künstlerische oder publizistische Leistungen selbständiger Künstler oder Publizisten verwerten. Dazu zählen z. B. Verlage, Werbeagenturen, Theater oder auch sogenannte Eigenwerber, die regelmäßig Aufträge an Selbständige vergeben. Bemessungsgrundlage sind die im Kalenderjahr an die Künstler gezahlten Entgelte.
Wie wird die Künstlersozialabgabe berechnet?
Die Abgabe wird auf die Summe der an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Honorare angewendet. Im Jahr 2017 ergibt sich die Abgabe also durch Multiplikation dieser Honorarsumme mit 4,8 %. Die Beträge sind an die Künstlersozialkasse abzuführen.
Warum wurde der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung 2017 gesenkt?
Die Senkung von 5,2 % auf 4,8 % wurde möglich, weil sich die Finanzlage der Künstlersozialkasse stabilisiert hat. Insbesondere die verstärkten Prüfungen abgabepflichtiger Unternehmen durch die Deutsche Rentenversicherung haben zu einer breiteren Beitragsbasis geführt. Dadurch konnten die einzelnen Verwerter im Folgejahr entlastet werden.