En el caso resuelto, el Tribunal Fiscal de Renania-Palatinado (FG Rheinland-Pfalz) denegó la deducción de la ropa deportiva como Werbungskosten, ya que no era posible una asignación objetiva a la actividad profesional. La ropa deportiva puede usarse también de forma privada y, por ello, no se considera ropa de trabajo típica.
Actualizado: noviembre de 2014
Más sobre el tema en el artículo Selbst Profifußballer können ein Sportkanal-Abo und den Personal-Trainer nicht von der Steuer absetzen.
Preguntas relacionadas
Kann ein Profifußballer ein Sportkanal-Abo steuerlich absetzen?
Nein. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) entschieden, dass selbst ein Profifußballer die Kosten für ein Sportkanal-Abonnement nicht als Werbungskosten geltend machen kann. Begründung: Ein Fußball-Fernseh-Abo wird typischerweise aufgrund des allgemeinen Interesses am Thema Fußball und damit überwiegend privat genutzt.
Sind Kosten für einen Personal-Trainer bei Profisportlern steuerlich abzugsfähig?
Nach dem Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 18.07.2014 (Az. 1 K 1490/12) sind die Aufwendungen für einen Personal-Trainer auch bei einem Profifußballer nicht als Werbungskosten abziehbar. Eine klare Trennung zwischen beruflicher und privater Veranlassung ist nach Auffassung des Gerichts nicht möglich.
Ist eine Aufteilung gemischt veranlasster Sportkosten in privat und beruflich möglich?
Im Fall des Profifußballers hat das FG Rheinland-Pfalz selbst eine Aufteilung der Kosten in einen privaten und beruflichen Anteil abgelehnt. Voraussetzung für eine Aufteilung wäre ein objektiver Aufteilungsmaßstab, der bei Sportkanal-Abo, Personal-Trainer und Sportkleidung nicht gegeben war.