Si entre el 01.07.2020 y el 31.12.2020 se facturaron anticipos al 16 % o 5 %, pero la prestación se ejecutó después del 31.12.2020, se aplican a la prestación total los tipos incrementados del 19 % o 7 %. La corrección debe efectuarse, a más tardar, en la factura final. Como alternativa, ya en la factura del anticipo puede consignarse el tipo impositivo más alto, evitando así una corrección posterior.
Actualizado: diciembre de 2020
Más sobre el tema en el artículo Mandanten-Information zum Jahresende 2020.
Preguntas relacionadas
Welche Mehrwertsteuersätze gelten ab dem 01.01.2021 nach der Corona-Senkung?
Zum 01.01.2021 enden die abgesenkten Steuersätze von 16 % und 5 %, die seit dem 01.07.2020 galten. Ab dem 01.01.2021 sind wieder die regulären Sätze von 19 % bzw. 7 % anzuwenden. Maßgeblich für den Steuersatz ist der Zeitpunkt der Leistungsausführung, nicht der Rechnungsstellung oder Zahlung.
Welcher Umsatzsteuersatz gilt für Restaurations- und Verpflegungsdienstleistungen bis 30.06.2021?
Vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 wurde der Steuersatz für Speisen in Restaurants, Imbissen, im Lebensmitteleinzelhandel, bei Catering, Bäckereien und Metzgereien von 19 % auf 7 % gesenkt (vom 01.07.-31.12.2020 sogar auf 5 %). Voraussetzung ist die Abgabe verzehrfertig zubereiteter Speisen. Getränke sind ausgenommen; bei Kombiangeboten lässt das BMF eine pauschale Aufteilung von 70 % Speisen und 30 % Getränke zu.
Wann liegt bei Gutscheinen ein Einzweckgutschein vor und wie wirkt sich das umsatzsteuerlich aus?
Ein Einzweckgutschein liegt vor, wenn bei seiner Ausgabe die geschuldete Umsatzsteuer (Steuersatz und Leistungsort) bereits feststeht. Die Umsatzbesteuerung erfolgt dann bereits im Zeitpunkt der Gutscheinausgabe, die spätere Einlösung ist umsatzsteuerlich grundsätzlich unbeachtlich. Laut BMF-Schreiben vom 04.11.2020 gilt ein Dokument für einen bereits verbindlich bestellten Gegenstand mit Abnahmeverpflichtung jedoch als Anzahlung, nicht als Einzweckgutschein.
Wie wurde die Gewerbesteueranrechnung durch das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz verbessert?
Der Ermäßigungsfaktor für die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer wurde vom 3,8fachen auf das 4,0fache des Gewerbesteuermessbetrags erhöht. Dadurch können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften bis zu einem Hebesatz von 400 % vollständig von der Gewerbesteuer entlastet werden. Die Regelung gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 unbefristet und nur für natürliche Personen.