Pregunta

¿A partir de qué período impositivo se aplican los plazos de presentación ampliados?

Los plazos de presentación ampliados se aplican por primera vez a las declaraciones del impuesto sobre la renta a partir del período impositivo 2018. Para ejercicios anteriores siguen vigentes los plazos antiguos, con presentación hasta el 31 de mayo o, en caso de asesoramiento por un Steuerberater (asesor fiscal colegiado en Alemania), hasta el 31 de diciembre del año siguiente.

Actualizado: enero de 2017

Más sobre el tema en el artículo Längere Abgabefristen zur Einreichung der Steuererklärungen ab 2019.

Preguntas relacionadas

  • Bis wann muss die Einkommensteuererklärung 2018 abgegeben werden?

    Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärung 2018 wurde vom 31. Mai 2019 auf den 31. Juli 2019 verlängert. Diese Verlängerung gilt für Steuerpflichtige, die ihre Erklärung selbst erstellen. Grundlage ist das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens.

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  • Welche Abgabefrist gilt bei Erstellung der Steuererklärung durch einen Steuerberater?

    Wird die Einkommensteuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 28. bzw. 29. Februar des übernächsten Jahres. Für die Erklärung 2018 bedeutet das eine Frist bis Ende Februar 2020. Eine Teilnahme am früheren Kontingentierungsverfahren ist dafür nicht mehr erforderlich.

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  • Was war das frühere Kontingentierungsverfahren bei Steuerberatern?

    Beim Kontingentierungsverfahren mussten Steuerberater bis zum 31. Dezember des Folgejahres eine bestimmte Erstellungsquote der Steuererklärungen erreichen. Nur bei Teilnahme und Erfüllung dieser Quote verlängerte sich die Abgabefrist für die übrigen Erklärungen bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Mit der gesetzlichen Neuregelung ab 2018 entfällt diese Voraussetzung.

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  • Welches Gesetz regelt die längeren Abgabefristen für Steuererklärungen?

    Die verlängerten Fristen ergeben sich aus dem Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens. Es bringt strukturelle Vereinfachungen im Besteuerungsverfahren mit sich, wobei die Fristverlängerung zu den wesentlichen praktischen Erleichterungen für Steuerpflichtige zählt.

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