El nuevo Reglamento Financiero de la UE fue adoptado formalmente el 25/10/2012 y entra en vigor el 27/12/2012, tras su publicación en el Diario Oficial de la UE. Las mejoras prácticas para los beneficiarios de fondos de la UE se aplican a partir del 01/01/2013.
Actualizado: noviembre de 2012
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Preguntas relacionadas
Welche Vereinfachungen gelten ab 2013 bei der Beantragung von EU-Mitteln?
Kleinere Summen können künftig pauschal abgerechnet werden, sodass nicht bei jedem Antrag dieselben Angaben neu eingetragen werden müssen. Zusätzlich werden Online-Anwendungen eingeführt, der Verwaltungsaufwand sinkt und die Zeitspanne zwischen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, Abschluss der Finanzhilfevereinbarung und Zahlung wird verkürzt.
Müssen Empfänger von EU-Mitteln weiterhin zinstragende Bankkonten führen?
Nein, ab 2013 entfällt die Pflicht, eigens zinstragende Bankkonten zu eröffnen. Erwirtschaftete Zinsen müssen nicht mehr in den EU-Haushalt zurückfließen und gelten auch nicht als Projekteinnahmen. Damit wurde eine langjährige Forderung insbesondere aus Forschung und NGO-Bereich umgesetzt.
Wer profitiert von den vereinfachten EU-Förderverfahren ab 2013?
Profitieren werden Unternehmen, Städte und Gemeinden, Wissenschaftler sowie Studierende. Sie erhalten leichteren Zugang zu EU-Mitteln durch weniger Bürokratie, kürzere Bearbeitungszeiten und vereinfachte Abrechnungsmodalitäten.
Welche Folgen drohen bei missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern?
Die Möglichkeiten für Finanzkorrekturen bei festgestellten Unregelmäßigkeiten wurden erweitert. Zur Abschreckung wird die Europäische Kommission Sanktionsentscheidungen wegen missbräuchlicher Verwendung von EU-Geldern künftig öffentlich bekannt machen.