Pregunta

¿A quién se dirigen las consultas sobre el impuesto de circulación (Kfz-Steuer) para periodos hasta 2014?

Las consultas sobre el impuesto de circulación (Kfz-Steuer) relativas a periodos hasta el 30.06.2014 inclusive deben dirigirse, como hasta ahora, a la oficina tributaria competente (Finanzamt). Solo para periodos a partir del 01.07.2014 el interlocutor es la Administración de Aduanas (Zollverwaltung). La competencia se determina, por tanto, según el periodo fiscal afectado.

Actualizado: enero de 2014

Más sobre el tema en el artículo Hauptzollämter neuer Ansprechpartner für KFZ-Steuer.

Preguntas relacionadas

  • Wer ist seit dem 01.07.2014 für die Kfz-Steuer zuständig?

    Seit dem 01.07.2014 ist die Zollverwaltung mit ihren Hauptzollämtern für die Erhebung, Festsetzung und Vollstreckung der Kfz-Steuer zuständig. Zuvor hatten die Landesfinanzbehörden (Finanzämter) diese Aufgabe wahrgenommen. Die Umstellung erfolgte schrittweise im Laufe des Jahres 2014.

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  • Bleibt die bisherige Kfz-Steuernummer nach dem Wechsel zur Zollverwaltung gültig?

    Ja, die bisherige Steuernummer bleibt als Bezug für Rückfragen und Korrespondenz erhalten. Die Zollverwaltung vergibt zwar neue Steuernummern, diese werden jedoch zunächst nur intern verwendet. Für Steuerpflichtige ändert sich an der Kennung nach außen also nichts.

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  • Wo erfolgen An- und Ummeldungen sowie Halterwechsel von Fahrzeugen nach der Reform?

    An- und Ummeldungen, Halterwechsel sowie Außerbetriebsetzungen von Kraftfahrzeugen sind unverändert bei den Zulassungsbehörden vorzunehmen. Diese Aufgabe ist von der Umstellung der Kfz-Steuerverwaltung nicht betroffen. Lediglich die steuerliche Bearbeitung wurde auf die Zollverwaltung übertragen.

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  • Wie viele Fahrzeugdatensätze wurden im Zuge der Reform übertragen?

    Im Rahmen der Verwaltungsreform wurden Daten von rund 58 Millionen Fahrzeugen schrittweise ab dem ersten Quartal 2014 in das neue automatisierte Verfahren der Zollverwaltung übernommen. Dies bildete die technische Grundlage für die Übernahme der Kfz-Steuerverwaltung zum 01.07.2014.

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