Pregunta

¿Qué son las estancias auxiliares de uso mixto según la jurisprudencia del BFH?

Las estancias auxiliares de uso mixto son habitaciones utilizadas tanto con fines profesionales o empresariales como, en medida considerable, de forma privada. Ejemplos típicos son la cocina, el baño y el pasillo. Estas estancias sirven principalmente para la vida privada y, por tanto, no son deducibles fiscalmente.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo Gemischt genutzte Nebenräume im Zusammenhang mit häuslichem Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzbar.

Preguntas relacionadas

  • Sind Kosten für Küche, Bad und Flur als Teil des häuslichen Arbeitszimmers absetzbar?

    Nein. Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.02.2016 (Az. X R 26/13) entschieden, dass Aufwendungen für Räume, die auch in erheblichem Umfang privat genutzt werden, nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abziehbar sind. Dies gilt selbst dann, wenn im Haushalt ein steuerlich anerkanntes häusliches Arbeitszimmer existiert.

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  • Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?

    Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.

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  • Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?

    Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.

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