Pregunta

¿Son deducibles los gastos de cocina, baño y pasillo como parte del despacho doméstico?

No. El BFH resolvió en sentencia de 17.02.2016 (Az. X R 26/13) que los gastos correspondientes a estancias utilizadas también en medida considerable con fines privados no son deducibles como gastos de explotación ni como gastos profesionales. Esto rige incluso cuando en el domicilio exista un despacho doméstico fiscalmente reconocido.

Actualizado: agosto de 2016

Más sobre el tema en el artículo Gemischt genutzte Nebenräume im Zusammenhang mit häuslichem Arbeitszimmer nicht steuerlich absetzbar.

Preguntas relacionadas

  • Was sind gemischt genutzte Nebenräume im Sinne der BFH-Rechtsprechung?

    Gemischt genutzte Nebenräume sind Räume, die sowohl betrieblich/beruflich als auch in erheblichem Umfang privat verwendet werden. Typische Beispiele sind Küche, Bad und Flur. Diese Räume dienen primär der privaten Lebensführung und sind daher steuerlich nicht abziehbar.

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  • Können anteilige Kosten für privat mitgenutzte Räume bei vorhandenem Arbeitszimmer abgezogen werden?

    Nein, ein anteiliger Abzug ist nicht möglich. Der BFH stellt klar, dass die erhebliche private Mitnutzung den Betriebsausgaben- bzw. Werbungskostenabzug vollständig ausschließt. Auch eine Aufteilung der Kosten nach Nutzungsanteilen scheidet aus.

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  • Welches Aktenzeichen hat das BFH-Urteil zur Absetzbarkeit gemischt genutzter Nebenräume?

    Das maßgebliche Urteil des Bundesfinanzhofs stammt vom 17.02.2016 und trägt das Aktenzeichen X R 26/13. Es konkretisiert die steuerliche Behandlung gemischt genutzter Räume im Zusammenhang mit dem häuslichen Arbeitszimmer.

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